Allgemeine Geschäftsbedingungen der OIS - Ostbayerischer Intermedia Service e.K. nachfolgend OIS genannt. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Anzeigen im Geschäfts-Bereich Internet-Portale 1. Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Online-Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in Online-Medien
zum Zwecke der Verbreitung. 2. Online-Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Online-Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Online-Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Online-Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Online-Anzeigenmenge hinaus weitere Online-Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die OIS
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß OIS zu erstatten.
5. Aufträge, die erklärtermaßen zu bestimmten Zeiten
und an bestimmten Plätzen im Online-Angebot geschaltet werden sollen,
müssen so rechtzeitig bei OIS eingehen, daß dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf
diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Eine Online-Anzeige besteht entweder aus einem Banner oder aus einem
Button, die als Werbefläche oder mit einem Verweis ('Link') auf weitere
Informationen geschaltet werden kann. Diese Werbeflächen können
auch als animierte Banner oder Button als Bewegtbild erscheinen. Textanzeigen
sind Online-Anzeigen, die nicht grafisch gestaltet sind. 7. Der Betreiber der OIS behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen
ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von OIS abzulehnen, wenn
der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten
Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für
OIS unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber
mitgeteilt. 8. Im Verhältnis zu OIS trägt der Auftraggeber die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Online-Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien).
Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die
hinter einem Verweis ('Link') zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es,
den Betreiber der OIS von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
Ausführung des Auftrags gegen OIS erwachsen. OIS ist
nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber
hält den Betreiber OIS auch von allen Ansprüchen aus Verstößen
gegen das Urheberrecht frei. 9. Der Auftraggeber stellt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung
der erforderlichen Daten sicher. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder bei
unvollständigem Erscheinen der Online-Anzeige nach Wahl des Betreiber der OIS
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung im
Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf
die Höhe des für die betreffende Online-Anzeige zu zahlenden Entgeltes.
Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässig-keit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung von OIS wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Kein Fehler liegt vor, wenn die beanstandete Darstellung
durch die Verwendung einer nichtgeeigneten Internet-Software (sogenannter
Browser) hervorgerufen wurde. OIS übernimmt keine Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit auf Übertragungswegen der Deutschen
Telekom und/oder dem Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber.
Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall
der Internetprovider, auf deren Rechner das BAYERNREISE-Angebot präsentiert
wird, sowie für unvollständige oder nichtaktualisierte Angebote
auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste sowie anderen
Online-Anbietern. Unter einem Proxyserver versteht man einen Rechner, der
in einem lokalen bzw. Unternehmensnetz als Speicher für häufig
abgefragte Internetdokumente dient. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet OIS darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit vom Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
Reklamationen müssen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend
gemacht werden. Spätere Schadensersatzansprüche sind in jedem
Falle ausgeschlossen. 11. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen
oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer
Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem
Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern,
oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung
des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine
unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert.
12. Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere
Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags. 13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die bei OIS übliche Gestaltung zugrunde gelegt. 14. Sind etwaige Mängel der Daten nicht sofort erkennbar, so hat
der Auftraggeber bei unzureichender Schaltung keine Ansprüche. Das
gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Online-Anzeigen, wenn
der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Schaltung der nächstfolgenden
Online-Anzeige auf den Fehler hinweist. 15. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist OIS berechtigt, bei Nichtzahlung
trotz Fälligkeit dem kaufmännischen Auftraggeber die banküblichen
Zinsen für Dispositionskredite zu berechnen. 16. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten hat der kaufmännische
Auftraggeber im Fall des Zahlungsverzuges OIS die üblichen Bankzinsen
für Dispositionskredite als Mindestverzugsschaden zu ersetzen. Weitergehende
Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, kann OIS dessen
ungeachtet als weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen
Regelungen der §§ 284 bis 286 BGB. Für den Fall der Stundung
behält sich OIS das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung,
auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, vom kaufmännischen
oder nichtkaufmännischen Auftraggeber die üblichen Bankzinsen
für Dispositionskredite zu verlangen. Ohne dieses Recht würde
eine Stundung nicht gewährt werden. 17. OIS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Online-Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist OIS berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Online-Anzeigen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 18. Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an
die Preisliste der OIS zu halten. 19. Bei Änderung der Online-Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen
auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen
von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Vereinbarung getroffen ist. 20. Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie
für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen. 21. Kündigungen/Stornierungen einer Online-Anzeige müssen schriftlich per Fax oder Briefpost
erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig. Bei Kündigungen/Stornierungen einer Online-Anzeige
kann die OIS die bis dahin entstandenen Erstellungskosten berechnen.
22. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
wird als Gerichtsstand Bogen vereinbart. Auch als Erfüllungsort
wird Bogen vereinbart, soweit dies möglich ist. 23. Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrags sind ausschließlich
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende
Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn OIS im Einzelfall
nicht widerspricht. 24. Sollte eine der obenstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder
werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet
bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 25. Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung
bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber
verpflichtet, den OIS schon aus diesem Grunde jede Mithaftung für
den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten
Anzeigen(-inhalte) entstehenden Schaden zu verweigern. Stand: 1. Juli 2007 |
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